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   VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186   

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VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186 (https://dejure.org/2017,98951)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186 (https://dejure.org/2017,98951)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 12 ZB 17.1186 (https://dejure.org/2017,98951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Berufung, Facharzt, Widerspruchsbescheid, Gesundheitszustand, Zulassung, Antragstellung, Umschulung, Ersatzpflicht, Verletzung, Gutachten, Aufhebung, Behandlungsmethode, Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, Zulassung der Berufung, Leistungen zur Teilhabe am ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 12 B 15.25

    Vergleichbarkeit von Leistungen der Jugendhilfe und Leistungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186
    Sind allerdings - wie vorliegend - mehrere Tatsachen für die eingetretene Bedürftigkeit von Bedeutung, so ist - gleichsam ergänzend - die Theorie der wesentlichen Bedingung heranzuziehen (so auch bereits BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 12 B 15.25 - juris, Rn. 29 f. für den Fall der "wirtschaftlichen Kausalität"; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 12 ZB 14.399 - juris, Rn. 5).

    Sind andere Umstände (beispielsweise Vorschädigungen) mitverantwortlich, so muss die anerkannte Schädigungsfolge gegenüber den anderen Ursachen jedoch zumindest annähernd gleichwertig sein (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 12 B 15.25 - juris, Rn. 30; siehe auch Heinz, OEG, 2007, § 1 Teil C Rn. 138; Gelhausen/Weiner, OEG, 6. Aufl. 2015, § 1 Rn. 47).

    Insoweit hilft die Vermutungsregelung des § 25a Abs. 2 Satz 1 BVG allein nicht weiter (vgl. hierzu auch bereits BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 12 B 15.25 - juris, Rn. 29 f.; B.v. 27.3.2014 - 12 ZB 14.399 - juris, Rn. 5).

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 12 ZB 14.399

    Kausalität zwischen Schädigungsfolgen und angestrebter Berufsausbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186
    Sind allerdings - wie vorliegend - mehrere Tatsachen für die eingetretene Bedürftigkeit von Bedeutung, so ist - gleichsam ergänzend - die Theorie der wesentlichen Bedingung heranzuziehen (so auch bereits BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 12 B 15.25 - juris, Rn. 29 f. für den Fall der "wirtschaftlichen Kausalität"; siehe im Übrigen auch BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 12 ZB 14.399 - juris, Rn. 5).

    Insoweit hilft die Vermutungsregelung des § 25a Abs. 2 Satz 1 BVG allein nicht weiter (vgl. hierzu auch bereits BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 12 B 15.25 - juris, Rn. 29 f.; B.v. 27.3.2014 - 12 ZB 14.399 - juris, Rn. 5).

  • VGH Bayern, 26.02.2016 - 12 B 15.2255

    Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186
    Ein entsprechender Zusammenhang wird danach vermutet, soweit nicht das Gegenteil offenkundig oder nachgewiesen ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2016 - 12 B 15.2255 - juris, Rn. 27).

    Etwas anderes ist auch der Entscheidung des Senats vom 26. Februar 2016 - 12 B 15.2255 - nicht zu entnehmen, da dort lediglich eine einzige mögliche Ursache in Betracht kam.

  • VG Bayreuth, 25.04.2017 - B 5 K 14.769

    Kein Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation für eine Ausbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186
    Das Vorliegen einer für das Alter des Klägers ausgeprägten drittgradigen Varusgonarthrose (vgl. hierzu C. E* ..., Facharzt f. Chirurgie, Versorgungsärztliches Gutachten v. 1.2.1993, Bl. 37 ff. d. Behördenakte), die unter anderem im Rahmen einer am 2. September 1991, d.h. während der Wehrübung durchgeführten Arthroskopie diagnostiziert worden war, ist demnach unter anderem auf eine Innenmeniskusteilresektion bzw. auf altersbedingte, degenerative Erscheinungen zurückzuführen (vgl. Gutachten v. Prof. Dr. B* ..., Bezirkskrankenhaus K* ..., v. 4.2.1998 für das Sozialgericht Bayreuth, Bl. 224/239 R der Gerichtsakte B 5 K 14.769 und v. 18.5.2000 für das VG Bayreuth, Bl. 44/47 der Gerichtsakte B 5 K 99.639).

    Auch die aktuell von der Beklagten eingeholte gutachterliche Stellungnahme von Dr. Dr. G* ... vom 22. Oktober 2016 (Bl. 263/265 f. der Gerichtsakte B 5 K 14.769) weist darauf hin, dass der Arthroskopiebefund vom 2. September 1991 einen Zerfall der Knorpeloberfläche des medialen Femurkontylus in der Belastungszone, eine faserige Aufspaltung des Restinnenmeniskus, faserig aufgesplitterte Bandreste im Bereich des vorderen Kreuzbandes und eine grobhöckerige Gelenkfläche an der Kniescheibe beschreibe.

  • BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10

    Aufklärungsrüge als Versäumniskompensation

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2017 - 12 ZB 17.1186
    Ungeachtet dessen stellt die vom Klägerbevollmächtigten erhobene Aufklärungsrüge auch kein Mittel dar, eigene Versäumnisse vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere das Nichtbestehen auf der Durchführung einer mündlichen Verhandlung und das Unterlassen der Stellung entsprechender Beweisanträge, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 19.1.2010 - 4 B 2/10 - juris, Rn. 2).
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